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Mediation macht aus Konfliktgegnern Gesprächspartner, die gemeinsam rasch und kostengünstig zu einem fairen, für sie maßgeschneiderten funktionierenden und zukunftsorientierten Ergebnis kommen.
Mein persönliches Mediations ABC
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M
Mediation ist lt. § 1(1) Zivilrechtsmediationsgesetz 2004
...eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter neutraler Vermittler (Mediator/in) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. (...) |
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N
Nutzen
Der besondere Nutzen der Mediation liegt für Sie in
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der signifikanten Zeit- und Kostenersparnis |
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der Kontrolle über das Konfliktregelungsverfahren durch Sie und die anderen Beteiligten |
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Konfliktlösungen, die von Ihnen und den anderen Beteiligten maßgeschneidert werden |
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und damit in Ihrer hoffentlich sehr hohen Zufriedenheit mit qualitativ höherwertigen Lösungen |
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O
Ort der Mediation
Die Mediationssitzungen finden an einem für die Konfliktparteien neutralen Ort statt. Um in die Liste des BM für Justiz eingetragen werden zu können, müssen für die Mediationssitzungen geeignete Räumlichkeiten angegeben werden. |
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P
Personen, für die im Konfliktfall Mediation die geeignete Lösungsmethode ist, sind jene, die
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dabei einem vertraulichen und freiwilligen Prozess den Vorzug geben |
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in jeder Phase der Konfliktbearbeitung in ihren Entscheidungen frei bleiben wollen |
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auch in Zukunft weitere Berührungspunkte mit dem anderen haben |
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und deshalb nicht wünschen können, dass einer von beiden "sein Gesicht verliert" |
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eine außergerichtliche Lösung anstreben |
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von einem Gerichtsverfahren keine befriedigende Lösung erwarten können |
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ein unkalkulierbares Prozessrisiko vermeiden wollen |
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die Lösung ihres Konfliktes nicht einem Dritten (z.B. einem Richter) überlassen wollen |
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Q
Qualifiaktionen, die ein Mediator bzw. eine Mediatorin benötigt, um in die Liste des BM für Justiz eingetragen zu werden:
Das 2004 in Kraft getretene Zivilmediationsgesetz verlangt den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung bei einer vom Ministerium dafür zugelassenen Ausbildungseinrichtung im Ausmaß von rund 400 Stunden - d.h. den Nachweis entsprechender Kenntnisse und fachlicher Fertigkeiten sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht.
Darüber hinaus muss nach der erstmaligen Eintragung, die mit 5 Jahren befristet ist, für eine neuerliche Eintragung das Fortbestehen der erforderlichen fachlichen Qualifikation im Ausmaß von 50 Stunden alle weiteren 5 Jahre nachgewiesen werden. |
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R
Rolle des Mediators bzw. der Mediatorin
Der Mediator (der Mediatorin) ist neutral und allparteilich und verantwortlich für Struktur und Ablauf des Verfahrens und erfahren in schwierigen Konfliktsituationen, wenn "es hoch hergeht".
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
Die Klärung der dem Konflikt zugrunde liegenden unterschiedlichen Bedürfnisse und Anliegen.
Das Achten auf die Einhaltung des vereinbarten Mediationsrahmen und Kommunikationsregeln.
Die Unterstützung der Parteien bei der Erarbeitung einer für beide Seiten fairen Lösung. |
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