Was ist wertvoller als Gold? Das Gespräch. [Goethe]

Was aber tun, wenn man nicht mehr miteinander sprechen kann? Wenn der andere oder die andere einen beim besten Willen nicht versteht, stur auf der eigenen Meinung beharrt, wenn alles Reden sinnlos geworden ist? Kurz - wenn wir mitten in einem Konflikt stecken, den wir gerne beilegen würden, aber nicht wissen wie.
Was dann?

Dann kann Mediation aus Konfliktgegnern wieder Gesprächspartner machen. Mediation unterstützt allparteilich, damit alle Beteiligten vom Problem zur Lösung finden. Und gemeinsam rasch und kostengünstig zu einem fairen, maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Ergebnis kommen.

Mein persönliches Mediations ABC
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A
Anwendungsbereiche für Mediation

Mediation eignet sich besonders für Konfliktsituationen
im familiären Bereich
z.B. bei Trennung und Scheidung; Problemen in Patchworkfamilien, Erbschaftsangelegenheiten, Betriebsübergaben
im Berufsleben
z.B. am Arbeitsplatz bei Konflikten zwischen und innerhalb von Teams, Abteilungen o.ä.; zwischen Vorgesetzten und Teams; zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; zwischen Vorgesetzen und Mitarbeitern, bei Arbeitsverträgen etc.
im Wirtschaftsleben
z.B. bei der Zusammenlegung von Abteilungen, Unklarheiten bei Vertragsabschlüssen
im schulischen Bereich
in der Nachbarschaft (z.B ist seit 1.Juli 2004 vor Einbringung einer Klage in Zusammenhang mit dem Entzug von Licht oder Luft zwingend der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung z.B. durch Mediation zu unternehmen.)
im Umweltbereich (so sollen seit Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung 1994 vor Verwirklichung eines Projektes unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend untersucht und bewertet werden, wenn es um die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen sowie Boden, Wasser, Luft und Klima, Biotope und Ökosysteme, Landschaft sowie Sach- und Kulturgüter geht. Auch die Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen zueinander müssen berücksichtigt werden. Beispiele für solche Vorhaben sind Abfallbehandlungsanlagen, Eisenbahntrassen, Flughäfen und Flugfelder.)
im Bereich Täter-Opferausgleich (Außergerichtlicher Tatausgleich - ATA)
bei Diskriminierungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGG) gegen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung im Bereich der Arbeitswelt und im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in Kraft getreten. § 15 Abs. 2 BBGG lautet: "Der Einsatz von Mediation ist anzubieten. Mediation ist durch externe Mediatorinnen und Mediatoren im Sinne des Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen, BGBl. I Nr. 29/2003, zu erbringen."
Seit 1. Jänner 2006 ist auch der Zugang zu Dienstleistungen und Gütern, die öffentlich angeboten werden, barrierefrei zu gestalten. Ebenso sind alle Menschen beim Zugang zu Beschäftigung, bei Ausbildung, Aufstieg und auch bei der Kündigung "gleich" zu stellen. - In all diesen Fällen kann Schadenersatz verlangt werden. Vor einer Klage bei Gericht wird (vom Bund bezahlte) Mediation angeboten, um nach Lösungen zu suchen.
Mediation unterstützt allparteilich, damit beide Konfliktpartner vom Problem zur Lösung finden.